Skiunfälle, Snowboardunfälle, Langlaufunfälle, Skitourenunfälle und Rodelunfälle – wer beim Wintersport die notwendige Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Unfall mit Sachschäden oder Personenschäden verschuldet, macht sich strafbar und wird schadenersatzpflichtig.
Wichtige Maßstäbe zur Beurteilung der Sorgfaltsverpflichten sind die FIS-Regeln, der POE-Pistenordnungsentwurf, die FIS-Regeln für Langläufer und die SKUS-Richtlinien.