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SKUS-Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder

Die Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS) hat im Einvernehmen mit den Snowboard-Verbänden zusätzlich zu den FIS-Regeln weitere spezifische Regeln geschaffen, die von den Snowboardern noch zusätzlich zu beachten sind.

In der österreichischen Rechtsprechung wurden diese Regeln bisher nicht erwähnt. Eine Missachtung der in diesen Regeln dokumentierten Sorgfaltspflichten kann aber bei dadurch ausgelösten Sachschäden oder Personenschäden zweifellos zur Strafbarkeit und Schadenersatzpflicht führen.

Inhalt der SKUS-Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder

Richtlinien in Snowparks

  1. Erst schauen, dann springen
  2. Plane deinen Lauf
  3. Geh es langsam an
  4. Respekt verdient Respekt

Start small and work your way up.

Zusätzliche Richtlinien für Snowboarder

  1. Legen Sie das Snowboard immer mit der Bindungsseite nach unten in den Schnee.
  2. Lösen Sie an Skiliften und auf Sesselbahnen das hintere Bein aus der Bindung.
  3. Verbinden Sie bei Alpinbindungen das vordere Bein mit einem Fangriemen (leash) fest mit dem Snowboard.

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Harlander & Partner

 

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