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Skitourenunfall

Für den auf der Piste abfahrenden Tourengeher gelten dieselben Regeln wie für andere abfahrenden Pistenbenützer. Grundsätzlich darf ein Tourengeher eine geöffnete Piste zum Aufstieg benützen, sofern nicht der Pistenhalter eine solche Benutzung untersagt. Der Tourengeher hat sich auch an die FIS-Regeln zu halten.

Da der Tourengeher die Piste entgegen ihrer primären Abfahrtswidmung benützt, trifft ihn die Verpflichtung, die Aufstiegspur so zu wählen, dass er die abfahrenden Skifahrer nicht gefährdet und auch nur im unvermeidlichen Ausmaß behindert. Im Regelfall hat er daher den Randbereich der Piste zu wählen.

Da der Tourengeher in der Regel in keinem Vertragsverhältnis zum Pistenhalter steht, haftet letzterer während des Pistenbetriebes nur als Wegehalter gemäß § 1319 a ABGB, nach Pistenschluss nur nach dem Ingerenzprinzip bei Schaffung einer Gefahrenquelle.

Empfehlungen für Skitouren

Das Österreicher Kuratorium für alpine Sicherheit und der österreichische Fachverband der Seilbahnen haben 10 Empfehlungen für Skitouren ausgearbeitet:

  1. Warnhinweise jeglicher Art sowie lokale Anordnungen beachten.
  2. Sperren von Pisten oder Pistenteilen unbedingt Folge leisten.
  3. Hunde sind nicht auf Skipisten mitzunehmen.
  4. Aufsteigen nur hintereinander am Pistenrand.
  5. Queren der Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügendem Abstand zueinander.
  6. Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren.
  7. Bei besonders für Tourengeher gewidmeten Pisten nur diese benützen.
  8. Spätestens bis 22:30 Uhr oder anderer vom Seilbahnunternehmen festgelegter Uhrzeit die Piste(n) wieder verlassen.
  9. Bei Dunkelheit für entsprechende Sichtbarkeit sorgen.
  10. Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren akzeptieren.

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