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FIS-Regeln

Die FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder wurden vom Internationalen Ski-Verband FIS (Fédération Internationale des Ski) beschlossen. Die FIS-Regeln stammen aus dem Jahr 1967 und wurden seither zwei Mal, zuletzt im Jahr 2002, aktualisiert.

Ziel der FIS-Regeln ist die Vermeidung von Skiunfällen und Snowboardunfällen. Der oberste Grundsatz der Regeln lautet „Rücksicht“.

Die FIS-Regeln sind – z.B. im Gegensatz zur Straßenverkehrsordnung – kein Gesetz und auch keine gewohnheitsrechtlichen Bestimmungen. Den FIS-Regeln und dem POE-Pistenordnungsentwurf kommen aber als fachkundige Zusammenfassungen der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des alpinen Skisportes zum Schutz aller Beteiligten zu beachten sind, bei der rechtlichen Beurteilung von Skiunfällen und Snowboardunfällen erhebliche Bedeutung zu. Die Kenntnis der FIS-Regeln ist bei jedem Pistenbenützer vorauszusetzen. Sorgfaltswidriges Verhalten eines Pistenbenützer kann nicht durch Regelunkenntnis entschuldigt werden. Als Skifahrer kann man grundsätzlich darauf vertrauen, dass die anderen Pistenbenützer die Pistenregeln befolgen.

Nach allgemeiner Ansicht gelten die FIS-Regeln auch für Snowboarder. Auf Snowboarder haben sich daher an die FIS-Regeln zu halten

Die Gerichte ziehen die FIS-Regeln sowie den POE Pisten-Ordnungs-Entwurf bei Skiunfällen und Snowboardunfällen regelmäßig als Beurteilungsmaßstab heran. Wer die FIS-Regeln nicht einhält und dadurch einen Unfall mit Sachschäden oder Personenschäden verursacht, macht sich daher in vielen Fällen strafbar und wird mit großer Wahrscheinlichkeit schadenersatzpflichtig.

Volltext der FIS-Regeln

Präambel

Skifahren und Snowboarden bergen wie alle Sportarten Risiken. Die FIS-Regeln als Maßstab für sportgerechtes Verhalten des sorgfältigen und verantwortungsbewussten Skifahrers und Snowboarders haben zum Ziel, Unfälle auf Ski und Snowboardabfahrten zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für alle Skifahrer und Snowboarder. Jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet, sie zu kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoß gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich werden.

FIS-Regel Nr. 1: Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Skifahrer und Snowboarder sind nicht nur für ihr fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung verantwortlich. Dies gilt auch für die Benützer neu entwickelter Sportgeräte.

Im Schisport gilt der Grundsatz des Gefährdungsverbots. Nach diesem Grundsatz muss sich jeder Skifahrer so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Besondere Vorsicht ist den sogenannten neuralgischen Pistenbereichen (beispielsweise ein Gegenverkehrsbereich) geboten.

FIS-Regel Nr. 2: Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Kollisionen sind häufig die Folge zu hoher Geschwindigkeit, unkontrollierter Fahrweise oder mangelnder Beobachtung. Skifahrer und Snowboarder müssen im Bereich ihrer Sichtmöglichkeiten anhalten oder ausweichen können. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen.

Sowohl das Gebot des Fahrens auf Sicht als auch das Gebot des kontrollierten Fahrens stellen elementare Grundsätze sämtlicher Sportarten, welche in Bewegung erfolgen, dar. Bei der Wahl der Geschwindigkeit sind insbesondere Faktoren wie das Fahrkönnen, das Gelände, die Pistenverhältnisse sowie die Pistenfrequenz zu berücksichtigen. Ein Skifahrer hat jedenfalls so kontrolliert zu fahren und das Gelände so genau zu beobachten, dass er bei einer auftretenden Kollisionsgefahr dem Hindernis entweder rechtzeitig ausweichen oder aber vor diesem anhalten kann.

FIS-Regel Nr. 3: Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

Skifahren und Snowboarden sind Sportarten der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben fahren kann, solange er die Regeln einhält, den Freiraum anderer achtet und sein eigenes Können und die jeweilige Situation berücksichtigt. Vorrang hat der vorausfahrende Skifahrer oder Snowboarder. Wer hinter einem anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen.

Grundsätzlich gilt, dass der sich in die allgemeine Fahrtrichtung fortbewegende, vordere Skifahrer Vorrang vor dem nachkommenden Skifahrer hat. Der vordere Schiläufer hat sich grundsätzlich auch nicht nach hinten/oben zu orientieren, selbst wenn er in weiten Bögen abfährt und dabei die Fahrlinie eines ggf. in schnellerer Geschwindigkeit nachkommenden Skifahrers kreuzen könnte.

FIS-Regel Nr. 4: Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Die Verpflichtung des überholenden Skifahrers oder Snowboarders bleibt für den ganzen Überholvorgang bestehen, damit der überholte Skifahrer oder Snowboarder nicht in Schwierigkeiten gerät. Das gilt auch für das Vorbeifahren an einem stehenden Skifahrer oder Snowboarder.

Sowohl beim Überholen als auch beim Vorbeifahren und Nebeneinanderfahren gilt, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zum jeweils anderen Skifahrer einzuhalten ist. Das konkrete Ausmaß des jeweils erforderlichen Sicherheitsabstandes hängt von den Pistenverhältnissen, den Sichtverhältnissen, der Pistenfrequenz sowie dem Fahrkönnen und der Geschwindigkeit der involvierten Skifahrer ab. In der Regel ist ein Abstand von 2-3 Metern ausreichend.

FIS-Regel Nr. 5: Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Die Erfahrung zeigt, dass das Einfahren in eine Piste und das Wiederanfahren nach einem Halt gelegentlich zu Unfällen führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass ein Skifahrer oder Snowboarder, der anfährt, sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in den allgemeinen Verkehrsfluss auf der Abfahrt einfügt. Befindet er sich dann – wenn auch langsam – in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von hinten oder oben kommenden Skifahrern und Snowboardern wieder den Vorrang nach Regel 3.

Die Entwicklung von Carvingskis und Snowboards erlaubt es deren Benützern, ihre Schwünge und Kurven auch hangaufwärts auszuführen. Sie bewegen sich damit entgegen dem allgemein hangabwärts fließenden Verkehr und sind entsprechend verpflichtet, sich rechtzeitig auch nach oben zu vergewissern, dass sie das ohne Gefahr für sich und andere tun können.

In eine Piste einfahrende oder aus dem Stand anfahrende Skifahrer haben gegenüber den sich bereits in Fahrt befindlichen Skifahrern Nachrang. Sie sind dazu verpflichtet, nach oben hin die Gefahr zu prüfen.

Nach einer Zeitspanne von ca. 4 Sekunden nach dem Ein- bzw. Anfahren gilt wieder die Vorrangregel nach FIS-Regel 3.

Zu beachten ist, dass derjenige Skifahrer, der nicht vom freien Skiraum, sondern von einer Piste in eine Pistenkreuzungen oder Pisteneinmündung einfährt, nicht in den Anwendungsbereich der FIS-Regel 5 fällt und sich sohin grundsätzlich nicht im Nachrang befindet.

FIS-Regel Nr. 6: Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Ausgenommen auf breiten Pisten soll der Skifahrer und Snowboarder nur am Pistenrand anhalten und stehen bleiben. Engstellen und unübersichtliche Abschnitte sind ganz freizuhalten.

FIS-Regel Nr. 7: Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Skifahrer und Snowboarder unerwartete Hindernisse dar. Fußspuren beschädigen die Piste und können dadurch Skifahrer und Snowboarder gefährden.

Für Schitourengeher gilt die Aufstiegsregel nur beschränkt.

FIS-Regel Nr. 8: Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

Pisten werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Die Skifahrer und Snowboarder sind frei, ihren Wünschen entsprechende Pisten zu wählen. Pisten werden mit Hinweis-, Gefahren- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Ist eine Piste als gesperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren. Skifahrer und Snowboarder sollen sich bewusst sein, dass diese Vorkehren in ihrem Interesse erfolgen.

FIS-Regel Nr. 9: Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

Hilfeleistung ist, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ein Gebot sportlicher Fairness. Das bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und Absichern der Unfallstelle. Die FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird wie im Straßenverkehr, und zwar auch in jenen Ländern, in denen ein solches Verhalten nicht ohnehin schon strafrechtlich verfolgt wird.

FIS-Regel Nr. 10: Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Der Zeugenbeweis ist für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung eines Unfalles von großer Bedeutung. Jeder verantwortungsbewusste Skifahrer und Snowboarder muss daher seine staatsbürgerliche und moralische Pflicht erfüllen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Auch Berichte des Rettungsdienstes und der Polizei sowie Fotos dienen zur Beurteilung der Verantwortlichkeitsfragen.

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